AGBs

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
§ 306 - 310 erweitern diesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl vorformulierter Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei einer anderen stellt.

→ z.B. bei Arbeitsvertrag oder Fitnessstudio

AGB gehören zu dem Hauptteil des Vertrages und gelten ab Vertragsschluss.

Wichtig:

Es gibt einige Situationen, die AGBs unwirksam machen.

Inhalt

Klauselverbote


AGBs gelten nicht zwischen zwei juristischen Personen. Für Arbeitsverträge sind Besonderheiten des Arbeitsrechtes zu berücksichtigen.

Im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Zugang einer Willenserklärung unverzüglich bestätigt werden. Die AGB müssen bei Vertragsschluss abgerufen werden können. Außerdem muss es einen Hinweis auf die Geschäftszeiten geben.

 


Revision #4
Created 23 September 2021 12:52:01 by Martin Tienken
Updated 30 September 2021 14:09:47 by Martin Tienken