Form eines Vertrages Neben der mündlichen Form kann ein Vertrag noch weitere Formen haben: schriftlich → in Worten niedergelegt, mit der Hand unterschrieben (nur original) notarielle Beglaubigung → Notar ist bei der Unterschrift dabei und bestätigt, dass es sich um die richtigen Personen handelt. notarielle Beurkundung → Notar gestaltet die Beurkundung inhaltlich → Beglaubigung Wenn die Form nicht eingehalten wird, gilt der Vertrag/die Willenserklärung als nichtig.