Kostenstellenrechnung

Zuerst müssen z.B. nach organisatorischen oder räumlichen Kriterien Kostenstellen gebildet werden.

Einige Gemeinkosten können durch verschiedene Belege auf die Kostenstellen aufgeteilt werden. Dies sind Kostenstelleneinzelkosten (z.B. Lohn- und Gehaltslisten).
Die Kostenstellengemeinkosten müssen über geeignete Verteilungsschlüssel verteilt werden (z.B. Mitarbeiterzahl).

So eine Verteilung übernimmt der Betriebsabrechnungsbogen I (BAB I). Man unterscheidet:

  1. Umlage allgemeiner Kostenstellen auf Hilfs- und Hauptkostenstellen
  2. Umlage Hilfskostenstellen auf Hauptkostenstellen
  3. Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze

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(GK = Gemeinkosten, EK = Einzelkosten)

Beispiel: BAB I

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Dies ist nur ein einfacher BAB I. Es gibt noch einen erweiterten und einen mehrstufigen BAB I.

Den erweiterten* BAB I gibt es in der Industrie: Hier werden mehrere Fertigungshauptkostenstellen und auch Hilfskostenstellen gebildet.
Bei einem mehrstufigen** BAB I gibt es die Kostenstellengemeinkosten.

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Revision #3
Created 1 September 2021 09:40:54 by Martin Tienken
Updated 10 September 2021 07:34:18 by Martin Tienken