Rechtsgeschäfte & Verträge

Es gibt einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte. Ein Vertrag kommt durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Wenn die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, spricht man von Dissens, ansonsten von Konsens.

Es gibt zwei Arten von Zustimmung:


Revision #2
Created 23 September 2021 12:51:04 by Martin Tienken
Updated 24 September 2021 12:44:02 by Martin Tienken