Stellvertretung

Die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung sind

Im fremden Namen kann man ausdrücklich oder durch gegebene Umstände (schlüssig) handeln.

Die Vertretungsvollmacht ist die Fähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte für einen anderen abzuschließen. Dabei kann die Vertretungsmacht aus dem Gesetz bestimmt sein (Sorgeberechtigter) oder von dem Vertretenden durch eine Willenserklärung übertragen worden sein (Vollmacht). Eine Vollmacht soll auf dem selben Weg widerrufen werden, wie sie auch übertragen wurde.


Revision #2
Created 23 September 2021 12:52:18 by Martin Tienken
Updated 30 September 2021 14:38:37 by Martin Tienken