2.6 Einfluss von Steuern auf die Investitionsrechnung Grundsätzlicher Einfluss von Ertragssteuern auf den Kapitalwert Verbrauchssteuern Energiesteuer → ganz normal als Auszahlung berücksichtigt Verkehrssteuern Grunderwerbssteuer ... (weitere Steuern - für uns uninteressant) Ertragssteuern → Diese sind abhängig vom Gewinn / Erfolg Einkommenssteuer (selbsterklärend) Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften) Gewerbesteuer ("normale" Unternehmen) (Solidaritätszuschlag) Gewinn = Erlös - Kosten → internes Rechnungswesen Gewinn = Ertrag - Aufwand → externes Rechnungswesen Einzahlungsüberschuss = Einzahlungen - Auszahlungen (inkl. Steuerauszahlungen) → Kapitalwertmodell Steuern im Kapitalwertmodell t -A0 / dt AfA Gewinn Steuern (40%) -A0 / dtSt Barwert nach Steuern 0 -1 Mio. - - - -1 Mio. -1 Mio. 1 200.000 50.000 150.000 60.000 140.000 140.000 * 1.06-1 2 200.000 50.000 150.000 60.000 140.000 140.000 * 1,06-2 ... 20 200.000 50.000 150.000 60.000 140.000 140.000 * 1,06-20 20 60.000 - 60.000 24.000 36.000 36.000 * 1,06-20   Aus Aufgabe: z.B. linear über 20 Jahre: 1 Mio / 20 = 50.000€    Gewinn = dt - AfA = 200.000 - 50.000    Steuern zum angegebenen Satz, hier 40%: Gewinn * 0,4    -A0/dt - Steuern; z.B. 200.000 - 60.000 = 140.000    Berechnen mit i nach Steuern: iSt = i * (1 - S) mit s aus Aufgabe → BW = -A0/dtSt * (1 + iSt)n    RBW aus Aufgabe für angegebene ND → Steuerparadoxon → Der Kapitalwert nach Ertragssteuern ist größer als vor Steuern → Im Extremfall: CvSt < 0    CnSt > 0 → Mit Steuern ist es sinnvoll, die SI durchzuführen, ohne nicht → In beiden Fällen Einzahlungsüberschuss Bestimmung der Steuersätze in Abhängigkeit von Rechtsform, Thesaurierung, Ausschüttung Einzelunternehmen → Einkommenssteuer, abhängig vom Einkommen (max. 45%)→ Bei Gewerbetreibenden fällt zusätzlich Gewerbesteuer an GwSt = Gewinn * 3,5% * Hebesatz (Von Gemeinde festgelegt, z.B. 400%) → Aber hier gibt es eine Steuerermäßigung der ESt über das 4-fache des Steuermessbetrages → 400%→ Bei Einzelunternehmen ist es egal, ob die Gewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden Personengesellschaft → Die Personengesellschaft ist selber GwSt-pflichtig mit GwSt = Gewinn * 3,5% * Hebesatz → Die Gesellschafter sind mit ihrem anteiligen Gewinn KSt und ESt pflichtig→ Hier kommt es wieder darauf an, ob die Gesellschafter natürliche Personen (+42% ESt) oder Kapitalgesellschaften ((+15% KSt), Beachtung Ausschüttung) sind Kapitalgesellschaft 1. Ebene KapG → Körperschaftssteuer immer 15%→ Gewerbesteuer mit GwSt = Gewinn * 3,5% * Hebesatz Beispiel: → Bei einer Ausschüttung kommt es bei Kapitalgesellschaften zu einer weiteren Steuerbelastung 2. Ebene Gesellschafter Kapitalgesellschaft natürliche Person natürliche Person → 5% mit KSt, GwSt zu versteuern → Privatvermögen→ Abgeltungssteuer 25% → Betriebsvermögen→ 60% der ausgeschütteten Kapitalerträge sind ESt-pflichtig (individuelle ESt) 71 * 5% * 15% = 0,5325 (KSt)71 * 5% * 3,5% * 500% = 0,875 (GwSt)→ 1,4%, insgesamt 30,4% 71 * 25% = 17,79 71 * 60% * 42% = 17,892% → Aufgabe 21b, Klausur 2019 3 Steuern in Kürze Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Einzelunternehmen → KSt 15%→ GwSt Gewinn * 3,5% * Hebesatz → GwSt Gewinn * 3,5 * Hebesatz→ Gesellschafter selber KSt- / ESt-pflichtig (kommt auf Art der Gesellschaft an) → ESt bis 45%→ GwSt Gewinn * 3,5% * Hebesatz→ Befreiung um 400% Ausschüttung bei Kapitalgesellschaft: Besteuerung von Verlusten im Rahmen der Investitionsrechnung → Verlustrechnung von max. 5 Mio über 1 Jahr Einkommenssteuergesetz → 5 Mio zurücktragen→ nur für 1 Jahr zurück → 1 Mio unbegrenzt→ darüber zu 60% Problem bei der Investitionsrechnung → Häufig werden für einzelne Investitionen separate Kapitalgesellschaften gegründet→ Kein sofortiger Verlustausgleich möglich→ Durch hohe Verluste in Anfangsjahren können zunächst nur teilweise, falls überhaupt, Rückträge berücksichtigt werden