4.4 Außenfinanzierung

Eigenfinanzierung

Rechtsformen (nicht KR)

→ Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH, AG 

→ Folie 23

Eigenfinanzierung ohne Börsenzugang (nicht KR)

→ Folie 24

Kapitalerhöhung an der Börse → AG
Preisspanne neuer Aktien
  1. Untergrenze: Unterpariemission ist verboten (unter Nennwert)
  2. Obergrenze: Börsenkurs für Altaktien

→ Im Ergebnis: Ausgabekurs < Börsenkurs der Altaktien
→ Bei einer Kapitalerhöhung haben bisherige Aktionäre ein Bezugsrecht im Verhältnis. Diese Teilnahme an der Kapitalerhöhung behält die aktuelle Marktstruktur herbei.

Beispiel: Ein Aktionär hält vor einer Kapitalerhöhung 30% der Aktien. Durch das Bezugsrecht erhält er die Möglichkeit seinen Anteil bei 30% zu halten, indem er zukauft.

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Ermittlung des rechnerischen Werts des Bezugsrecht

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5 Alte Aktien (5 Bezugsrechte) berechtigen zum Kauf von einer neuen Aktie

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vorher: 1 Aktie a 200€

nachher: 1 Aktie a 195€ + Wert des Bezugsrechts 5€

→ Sinken des Börsenkurses nach Kapitalerhöhung Verwässerungseffekt (umso höher die Kapitalerhöhung, je niedriger der Ausgabekurs der neuen Aktie)

Fremdfinanzierung

Langfristige Kredite

→ Folie 26

nicht klausurrelevant 🎉💃

Lieferantenkredit

→ nicht klausurrelevant 🎉💃

Factoring

→ Folie 37

→ nicht klausurrelevant 🎉💃

Leasing

Operate Leasing

Finanzierungsleasing

Leasing-Geber → Zurechnung
→ normaler Mietvertrag

Leasing-Nehmer
"Im Ergebnis kreditfinanzierter Erwerb eines Wirtschaftsgutes"
→ Verkauf in Ratenzahlung

 


Revision #11
Created 21 February 2022 11:41:06 by Martin Tienken
Updated 17 March 2022 15:47:40 by Martin Tienken