4.4 Außenfinanzierung Eigenfinanzierung Rechtsformen (nicht KR) → Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH, AG → Folie 23 Eigenfinanzierung ohne Börsenzugang (nicht KR) Einzelunternehmen → Eigene Einlage, Selbstfinanzierung OHG → Eigene Einlage, Aufnahme weiterer Unternehmer KG → Eigene Einlage, Aufnahme weiterer Unternehmer GmbH → Eigene Einlage, Aufnahme weiterer Gesellschafter → Folie 24 Kapitalerhöhung an der Börse → AG ordentliche Kapitalerhöhung genehmigtes Kapital Ermächtigung vom Vorstand Bedingtes Kapital Wandel- und Optionsrechte Preisspanne neuer Aktien Untergrenze: Unterpariemission ist verboten (unter Nennwert) Obergrenze: Börsenkurs für Altaktien → Im Ergebnis: Ausgabekurs < Börsenkurs der Altaktien→ Bei einer Kapitalerhöhung haben bisherige Aktionäre ein Bezugsrecht im Verhältnis. Diese Teilnahme an der Kapitalerhöhung behält die aktuelle Marktstruktur herbei. Beispiel: Ein Aktionär hält vor einer Kapitalerhöhung 30% der Aktien. Durch das Bezugsrecht erhält er die Möglichkeit seinen Anteil bei 30% zu halten, indem er zukauft. Ermittlung des rechnerischen Werts des Bezugsrecht Kapital: 10 Mio. Nominalwert: 1€ Kurs: 200€ Kapitalerhöhung: 2 Mio. junge Aktien Ausgabekurs: 170€ / Aktie → 5 Alte Aktien (5 Bezugsrechte) berechtigen zum Kauf von einer neuen Aktie vorher: 1 Aktie a 200€ nachher: 1 Aktie a 195€ + Wert des Bezugsrechts 5€ → Sinken des Börsenkurses nach Kapitalerhöhung → Verwässerungseffekt (umso höher die Kapitalerhöhung, je niedriger der Ausgabekurs der neuen Aktie) Fremdfinanzierung Langfristige Kredite → Folie 26 nicht klausurrelevant 🎉💃 Lieferantenkredit → nicht klausurrelevant 🎉💃 Factoring → Folie 37 → nicht klausurrelevant 🎉💃 Leasing Operate Leasing kurzfristig kündbar normale Mietverträge Finanzierungsleasing Abschluss über längeren Zeitraum Leasing-Geber → Zurechnung→ normaler Mietvertrag Leasing-Nehmer"Im Ergebnis kreditfinanzierter Erwerb eines Wirtschaftsgutes"→ Verkauf in Ratenzahlung