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2.6 Einfluss von Steuern auf die Investitionsrechnung

Grundsätzlicher Einfluss von Ertragssteuern auf den Kapitalwert

  • Verbrauchssteuern
    • Energiesteuer → ganz normal als Auszahlung berücksichtigt
  • Verkehrssteuern
    • Grunderwerbssteuer
  • ... (weitere Steuern - für uns uninteressant)
  • Ertragssteuern → Diese sind abhängig vom Gewinn / Erfolg 
    • Einkommenssteuer (selbsterklärend)
    • Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften)
    • Gewerbesteuer ("normale" Unternehmen)
    • (Solidaritätszuschlag)

Gewinn = Erlös - Kosten
→ internes Rechnungswesen

Gewinn = Ertrag - Aufwand
→ externes Rechnungswesen

Einzahlungsüberschuss = Einzahlungen - Auszahlungen (inkl. Steuerauszahlungen) → Kapitalwertmodell


Steuern im Kapitalwertmodell
t -A0 / dt AfA Gewinn Steuern (40%) -A0 / dtSt Barwert nach Steuern
0 -1 Mio. - - - -1 Mio. -1 Mio.
1 200.000 50.000 150.000 60.000 140.000 140.000 * 1.06-1
2 200.000 50.000 150.000 60.000 140.000 140.000 * 1,06-2
...            
20 200.000 50.000 150.000 60.000 140.000 140.000 * 1,06-20
20 60.000 - 60.000 24.000 36.000 36.000 * 1,06-20

    Aus Aufgabe: z.B. linear über 20 Jahre: 1 Mio / 20 = 50.000€
    Gewinn = dt - AfA = 200.000 - 50.000
    Steuern zum angegebenen Satz, hier 40%: Gewinn * 0,4
    -A0/dt - Steuern; z.B. 200.000 - 60.000 = 140.000
    Berechnen mit i nach Steuern: iSt = i * (1 - S) mit s aus Aufgabe → BW = -A0/dtSt * (1 + iSt)n
    RBW aus Aufgabe für angegebene ND


image-1647369407108.png

→ Steuerparadoxon

→ Der Kapitalwert nach Ertragssteuern ist größer als vor Steuern

→ Im Extremfall: CvSt < 0    CnSt > 0

→ Mit Steuern ist es sinnvoll, die SI durchzuführen, ohne nicht

→ In beiden Fällen Einzahlungsüberschuss


Bestimmung der Steuersätze in Abhängigkeit von Rechtsform, Thesaurierung, Ausschüttung

Einzelunternehmen

→ Einkommenssteuer, abhängig vom Einkommen (max. 45%)
→ Bei Gewerbetreibenden fällt zusätzlich Gewerbesteuer an

GwSt = Gewinn * 3,5% * Hebesatz (Von Gemeinde festgelegt, z.B. 400%)

→ Aber hier gibt es eine Steuerermäßigung der ESt über das 4-fache des Steuermessbetrages → 400%
→ Bei Einzelunternehmen ist es egal, ob die Gewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden

Personengesellschaft

→ Die Personengesellschaft ist selber GwSt-pflichtig mit

GwSt = Gewinn * 3,5% * Hebesatz

→ Die Gesellschafter sind mit ihrem anteiligen Gewinn KSt und ESt pflichtig
→ Hier kommt es wieder darauf an, ob die Gesellschafter natürliche Personen (+42% ESt) oder Kapitalgesellschaften ((+15% KSt), Beachtung Ausschüttung) sind

Kapitalgesellschaft

1. Ebene KapG

→ Körperschaftssteuer immer 15%
→ Gewerbesteuer mit

GwSt = Gewinn * 3,5% * Hebesatz

Beispiel:

image-1647370391336.png

→ Bei einer Ausschüttung kommt es bei Kapitalgesellschaften zu einer weiteren Steuerbelastung

2. Ebene Gesellschafter

Kapitalgesellschaft natürliche Person natürliche Person
→ 5% mit KSt, GwSt zu versteuern Privatvermögen
→ Abgeltungssteuer 25%
Betriebsvermögen
→ 60% der ausgeschütteten Kapitalerträge sind ESt-pflichtig (individuelle ESt)
71 * 5% * 15% = 0,5325 (KSt)
71 * 5% * 3,5% * 500% = 0,875 (GwSt)
→ 1,4%, insgesamt 30,4%
71 * 25% = 17,79 71 * 60% * 42% = 17,892%

→ Aufgabe 21b, Klausur 2019 3


Steuern in Kürze
Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Einzelunternehmen
→ KSt 15%
→ GwSt Gewinn * 3,5% * Hebesatz
→ GwSt Gewinn * 3,5 * Hebesatz
→ Gesellschafter selber KSt- / ESt-pflichtig (kommt auf Art der Gesellschaft an)
→ ESt bis 45%
→ GwSt Gewinn * 3,5% * Hebesatz
→ Befreiung um 400%

Ausschüttung bei Kapitalgesellschaft:
image-1647376365343.png


Besteuerung von Verlusten im Rahmen der Investitionsrechnung

→ Verlustrechnung von max. 5 Mio über 1 Jahr

image-1647377148593.pngEinkommenssteuergesetz

→ 5 Mio zurücktragen
→ nur für 1 Jahr zurück

→ 1 Mio unbegrenzt
→ darüber zu 60%

Problem bei der Investitionsrechnung

→ Häufig werden für einzelne Investitionen separate Kapitalgesellschaften gegründet
→ Kein sofortiger Verlustausgleich möglich
→ Durch hohe Verluste in Anfangsjahren können zunächst nur teilweise, falls überhaupt, Rückträge berücksichtigt werden