4.4 Außenfinanzierung
Eigenfinanzierung
Rechtsformen (nicht KR)
→ Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH, AG
→ Folie 23
Eigenfinanzierung ohne Börsenzugang (nicht KR)
- Einzelunternehmen → Eigene Einlage, Selbstfinanzierung
- OHG → Eigene Einlage, Aufnahme weiterer Unternehmer
- KG → Eigene Einlage, Aufnahme weiterer Unternehmer
- GmbH → Eigene Einlage, Aufnahme weiterer Gesellschafter
→ Folie 24
Kapitalerhöhung an der Börse → AG
- ordentliche Kapitalerhöhung
- genehmigtes Kapital
- Ermächtigung vom Vorstand
- Bedingtes Kapital
- Wandel- und Optionsrechte
Preisspanne neuer Aktien
- Untergrenze: Unterpariemission ist verboten (unter Nennwert)
- Obergrenze: Börsenkurs für Altaktien
→ Im Ergebnis: Ausgabekurs < Börsenkurs der Altaktien
→ Bei einer Kapitalerhöhung haben bisherige Aktionäre ein Bezugsrecht im Verhältnis. Diese Teilnahme an der Kapitalerhöhung behält die aktuelle Marktstruktur herbei.
Beispiel: Ein Aktionär hält vor einer Kapitalerhöhung 30% der Aktien. Durch das Bezugsrecht erhält er die Möglichkeit seinen Anteil bei 30% zu halten, indem er zukauft.
Ermittlung des rechnerischen Werts des Bezugsrecht
-
- Kapital: 10 Mio.
- Nominalwert: 1€
- Kurs: 200€
- Kapitalerhöhung: 2 Mio. junge Aktien
- Ausgabekurs: 170€ / Aktie
→ 5 Alte Aktien (5 Bezugsrechte) berechtigen zum Kauf von einer neuen Aktie
vorher: 1 Aktie a 200€
nachher: 1 Aktie a 195€ + Wert des Bezugsrechts 5€
→ Sinken des Börsenkurses nach Kapitalerhöhung → Verwässerungseffekt (umso höher die Kapitalerhöhung, je niedriger der Ausgabekurs der neuen Aktie)
Fremdfinanzierung
Langfristige Kredite
→ Folie 26
nicht klausurrelevant 🎉💃
Lieferantenkredit
→ nicht klausurrelevant 🎉💃
Factoring
→ Folie 37
→ nicht klausurrelevant 🎉💃
Leasing
Operate Leasing
- kurzfristig kündbar
- normale Mietverträge
Finanzierungsleasing
- Abschluss über längeren Zeitraum
Leasing-Geber → Zurechnung
→ normaler Mietvertrag
Leasing-Nehmer
"Im Ergebnis kreditfinanzierter Erwerb eines Wirtschaftsgutes"
→ Verkauf in Ratenzahlung
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