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Personen

Natürliche Person

  • alle Menschen ohne Ausnahme
  • Name
  • Wohnsitz

Juristische Person

  • Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen mit/ohne Kapital, um ein gemeinsames Ziel/Zweck zu verfolgen
  • Firma
  • Sitz

Die Rechtsfähigkeit einer Person ist die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben. Bei einer natürlichen Person beginnt sie mit der Geburt und endet mit dem Tod. Bei einer Kapitalgesellschaft beginnt sie mit der Eintragung ins Handelsregister und endet mit der Austragung. Bei einer Personengesellschaft beginnt sie mit dem Abschluss des Gesellschaftervertrages und endet mit der Beendigung.

Die Geschäftsfähigkeit einer Person ist die Fähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen. Natürliche Personen sind zum Teil nicht oder nur beschränkt fähig, wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen.

  • 0 - 6    nicht geschäftsfähig
  • 7 - 17  beschränkt geschäftsfähig (wirksam mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten)
  • 18 +    voll geschäftsfähig