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Form eines Vertrages

Neben der mündlichen Form kann ein Vertrag noch weitere Formen haben:

schriftlich

→ in Worten niedergelegt, mit der Hand unterschrieben (nur original)

notarielle Beglaubigung

→ Notar ist bei der Unterschrift dabei und bestätigt, dass es sich um die richtigen Personen handelt.

notarielle Beurkundung

→ Notar gestaltet die Beurkundung inhaltlich → Beglaubigung

Wenn die Form nicht eingehalten wird, gilt der Vertrag/die Willenserklärung als nichtig.