Form eines Vertrages
Neben der mündlichen Form kann ein Vertrag noch weitere Formen haben:
schriftlich
→ in Worten niedergelegt, mit der Hand unterschrieben (nur original)
notarielle Beglaubigung
→ Notar ist bei der Unterschrift dabei und bestätigt, dass es sich um die richtigen Personen handelt.
notarielle Beurkundung
→ Notar gestaltet die Beurkundung inhaltlich → Beglaubigung
Wenn die Form nicht eingehalten wird, gilt der Vertrag/die Willenserklärung als nichtig.
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