Stellvertretung
Die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung sind
- ein wirksamer Vertrag / Willenserklärung
- handeln im Sinne des Vertretenden
- Vertreter hat Vertretungsmacht
Im fremden Namen kann man ausdrücklich oder durch gegebene Umstände (schlüssig) handeln.
Die Vertretungsvollmacht ist die Fähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte für einen anderen abzuschließen. Dabei kann die Vertretungsmacht aus dem Gesetz bestimmt sein (Sorgeberechtigter) oder von dem Vertretenden durch eine Willenserklärung übertragen worden sein (Vollmacht). Eine Vollmacht soll auf dem selben Weg widerrufen werden, wie sie auch übertragen wurde.
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