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Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist der Wille einer Person, sich rechtlich binden zu wollen. (jur. und nat.). Wichtig ist, dass der Inhalt und nicht der buchstäbliche Wortlaut aus Sicht eines objektiven Beobachters erforscht wird.

Eine Willenserklärung kann ausdrücklich erfolgen, wobei das juristische Wort zu benennen ist:

  • Kündigung
  • Einwilligung

Sie kann aber auch schlüssig aus dem Verhalten der Person und den Umständen entnommen werden:

  • Vertragsende
  • Einverständnis

Schweigen heißt nicht sagen und nichts tun. Daher kann Schweigen keine Willenserklärung sein.

Die Willenserklärung wird bei Zugang wirksam, sie muss in den persönlichen Bereich der Person gelangen, sodass sie davon unter vernünftigen Umständen Kenntnis nehmen kann. Dies gilt aber nur zu den normalen Arbeitszeiten bzw. Öffnungszeiten der Person.

Beispiele:

Eine Anzeige in der Zeitung oder im Internet ist kein Angebot, da man nicht weiß, an wen man sich bindet. Es ist nur eine Einladung, eine Willenserklärung abzugeben (invitatio ad offerendum). Bei der Auktion in eBay handelt es sich um ein Angebot. Es ist die Willenserklärung, an den Höchstbietenden zu verkaufen.