Vertragspflichten
In einem Vertrag gibt es immer Hauptpflichten und Nebenpflichten.
Die Hauptpflichten werden bei Vertragsschluss von beiden Vertragspartnern ausgehandelt. Sie sollten immer möglichst klar sein, um eine klare Rechtslage zu schaffen.
→ z.B. Fernseher für 1.500€ (Ware gegen Geld)
Die Nebenpflichten sind automatisch in jedem Vertrag enthalten. Sie gelten bereits in der Anbahnungsphase des Vertrages (Culpa in contrahendo, c.i.c.), auch wenn er doch nicht zu Stande kommt.
- Sorgfaltspflicht → Gefahrenquellen vermeiden (z.B. hochstehende Fliese)
- Aufklärungspflicht → Hinweis auf Gefahrenquellen (z.B. 'Vorsicht, frisch gewischt!')
- Obhutspflicht → Aufpassen auf Eigentum (z.B. Garderobe)
Viele befreien sich durch das Schild 'für Garderobe keine Haftung' von der Obhutspflicht.
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