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Sachen & Rechte

Sachen sind körperliche Gegenstände. Man kann sie anfassen. Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt. Es gibt:

  • Bewegliche Sachen
  • Unbewegliche Sachen (z.B. Immobilien)

Rechte sind nicht körperliche Gegenstände (z.B. Lizenzen). Man kann sie nicht anfassen. Sie werden durch Abtretung übertragen. Vom Inhaber auf den Erwerber. Dieser wird der neue Inhaber des Rechts.

Der Besitz einer Sache bedeutet die tatsächliche Gewalt über die Sache. Der Eigentümer hat die rechtliche Gewalt (Ihm gehört die Sache).

Der Eigentümer kann vom Besitzer eine Herausgabe verlangen. Findet man eine Sache, muss man Sie bei der zuständigen Behörde (Fundbüro) anzeigen. Hat der Eigentümer sich nach 6 Monaten nicht gemeldet, wird der Finder zum Eigentümer.