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Rechtsgeschäfte & Verträge

Es gibt einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte. Ein Vertrag kommt durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Wenn die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, spricht man von Dissens, ansonsten von Konsens.

Es gibt zwei Arten von Zustimmung:

  • (vor Rechtsgeschäft) Einwilligung
  • (nach Rechtsgeschäft) Genehmigung